Bausparen
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Bausparen

Das Bausparen ist eine auf dem Solidarprinzip beruhende Anlageform, die es in Deutschland schon seit dem 19. Jahrhundert gibt.  Damals taten sich Bausparer zusammen, um gemeinsam den Traum von einer Immobilie zu realisieren.

Dieses Vorgehen basierte auf der Erkenntnis,

  • dass ein einzelner Bauwilliger 20 Jahre Geld sparen musste, um dann am Ende dieser Sparphase bauen zu können.
  • dass, wenn 20 Bauwillige in einem gemeinsamen Topf einzahlten, der erste dieser Bauwilligen bereits nach einem Jahr die benötigte Summe zum Bauen in Form einer Zuteilung ausgezahlt bekommen konnte.
  • dass sich durch das gemeinsame Bausparen die durchschnittliche Wartezeit für alle beteiligten Bausparer auf etwa 10-11 Jahre reduzierte.

Ende der 1930er Jahre wurde das bis dahin in Deutschland gebräuchliche „Lossystem“ für die Zuteilung durch  ein von der Art und Weise der Sparkapitalbildung abhängiges Bewertungsverfahren ersetzt.

Die Verwaltung des Spartopfes übernahmen gewerbliche Bausparkassen, deren Geschäftstätigkeit seit 1973 durch das Bausparkassengesetz und die Bausparkassenverordnung geregelt wird.

Ein Bausparer, der ein gewisses, durch einen Bausparvertrag definiertes Sparziel erreicht und die Zuteilung erhalten hat, kann dem Topf das angesparte Sparkapital plus Zinsen plus Baudarlehen entnehmen.

Bausparvertrag

Ein Bausparvertrag ist ein Sparvertrag, den ein Bausparer mit einer Bausparkasse abschließt.  Der Bausparvertrag wird primär für die Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen eingesetzt. Die vertraglich vereinbarte Bausparsumme wird bei einem Bausparvertrag bis zu einem vertraglich festgelegten Anteil angespart. Der bis zur vereinbarten Bausparsumme fehlende Teil wird bei Zuteilung des Bausparvertrages als Bauspardarlehen gewährt, so dass der Bausparer bei Zuteilung über die volle Bausparsumme verfügen kann. Ein solcher Bausparvertrag besteht auch heute grundsätzlich aus vier Phasen:

Der Abschluss

In der Phase des Abschlusses eines Bausparvertrages  entscheidet sich ein Bausparer für einen Bausparplan damit über
  • die Raten, die der Bausparer monatlich einzahlen möchte,
  •  die voraussichtliche Verfügbarkeit der Bausparsumme, 
  • die für die gesamte Laufzeit geltende Guthabenverzinsung,
  • die Kreditverzinsung, die bei der Rückzahlung des Bauspardarlehens wirksam wird.

Dies gibt eine gewisse Planungssicherheit für die Zukunft.

Das Ansparen

In der Ansparphase zahlt ein Bausparer regelmäßig seine Raten in dem Bausparplan ein.

Bestandteil dieser Ratenzahlung können bei Vorliegen entsprechender Kriterien staatliche Förderungen wie die Wohnungsbauprämie oder vermögenswirksame Leistungen sein.

Einmalzahlungen und Sonderzahlungen verkürzen,  sofern zugelassen,  die Ansparphase und ermöglichen somit das vorzeitige Erreichen des vereinbarten Sparziels.

Für das Erreichen des Sparziels sind meist 40 bis 50 Prozent der Bausparsumme anzusparen.

Die Zuteilung

In der Zuteilungsphase wartet der Bausparer nach Erreichen der vereinbarten Ansparsumme auf die Auszahlung / Zuteilung des Bauspardarlehens.

Die Zuteilung erfolgt dann, wenn

  • die Zuteilung vom Bausparer  beantragt wurde.
  • ggf. eine gewisse Mindestlaufzeit eingehalten wurde.
  • die vereinbarte (Mindest-)Ansparsumme vom Bausparer erreicht wurde.
  • eine ausreichende Bewertungszahl vorliegt.
  • die Bausparkasse entsprechende Mittel im Guthabentopf hat. Dies muss nicht zwingend bei Erreichen des Bausparziels gegeben sein!

Das Darlehen

In der Darlehensphase wird das zugeteilte Bauspardarlehen wie ein Hypothekendarlehen einer Bank getilgt. Das Baudarlehen wird meist nachrangig im Grundbuch abgesichert, was eine ergänzende Finanzierung über ein Hypothekendarlehen ermöglicht, die üblicherweise im Grundbuch vorrangig abgesichert wird. Die Rate des Bauspardarlehens setzt sich aus dem bei Vertragsabschluss vorab festgelegten Zins und der Tilgung zusammen.

Die Tilgungsrate (Zins plus Tilgung) beim Bausparen wird meist in Promille der Bausparsumme, nicht des  Bauspardarlehens in Tarifbestimmungen festgelegt.

Die Belastung im Rahmen der Rückzahlung eines Bauspardarlehens ist deutlich höher als die einer Rückzahlung eines Bankkredites, weil Bauspardarlehen deutlich schneller getilgt werden müssen als klassische Hypothekendarlehen.

Jedoch hat ein Bauspardarlehen gemäß den allgemeinen Bausparbedingungen (ABB)  den Vorteil gegenüber der klassischen Bank-Baufinanzierung, dass außerordentlichen Tilgungen und auch komplette vorzeitige Rückzahlung möglich sind und dies ohne eine Vorfälligkeitsentschädigung.

Verwendungsmöglichkeiten

Beim Stichwort Bausparen denken man meist an den Bau oder den Kauf von Wohneigentum. Ein Bausparvertrag lässt sich aber ebenso sowohl vom Eigentümer wie auch vom Mieter für die Modernisierung, Instandsetzung oder Reparatur eines Wohneigentums verwenden.

Ein Bausparvertrag kann nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden wie für

  • den Bau und Erwerb von Wohneigentum,
  • den Erwerb eines Bauplatzes,
  • die Ablösung von Hypothekendarlehen,
  • die Finanzierung gewerblicher Objekte unter gewissen Voraussetzungen,
  • Erwerb von Wohnrechten.

Besonderheiten

Bei finanziellen Engpässen kann man einen Bausparvertrag ruhen lassen, d.h. man kann die Rateneinzahlungen solange einstellen, bis sich die finanzielle Situation entspannt hat.

In der Regel kann ein Bausparvertrag auf Familienangehörige übertragen werden.

Die Festlegung der Bewertungszahl eines Bausparvertrages erfolgt in der Regel an 4 Stichtagen im Jahr.

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