Berufsunfテ、higkeitsversicherung
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Die Berufsunfテ、higkeitsversicherung

Fテシr Viele ist die berufliche Tテ、tigkeit und das hiermit verbundene regelmテ、テ殃ge Einkommen der Garant fテシr die Aufrechterhaltung des gewohnten Lebensstandards. Fallen die regelmテ、テ殃gen Einkテシnfte lテ、nger aus, ist eine Kompensation meist nur befristet mittels Rテシckgriff auf vorhandene finanzielle Rテシcklagen mテカglich.

Was ist nun, wenn die berufliche Tテ、tigkeit nicht mehr ausgeテシbt werden kann?

Wie hilft der Staat?

Wenn man heute wegen einer schweren oder chronischen Krankheit gar nicht mehr oder nur noch stundenweise arbeiten kann, zahlt der Staat unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung oder teilweiser Erwerbsminderung bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Hierbei wird aber beurteilt, in welchem zeitlichen Umfang man noch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tテ、tig werden kann.

Bei einer Erwerbsfテ、higkeit
  • unter 3 Stunden tテ、glich besteht Anspruch auf eine volle Rente wegen Erwerbsminderung.
  • von 3 bis unter 6 Stunden tテ、glich besteht Anspruch auf eine halbe bzw. bei Arbeitslosigkeit auf eine volle Rente wegen Erwerbsminderung.
  • ab 6 Stunden tテ、glich besteht kein Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung.
  • im erlernten oder gleichwertigen Beruf unter 6 Stunden tテ、glich fテシr Personen, die vor dem 02.01.1961 geboren sind, besteht Anspruch auf eine halbe Rente wegen Erwerbsminderung.
Hierzu muss man in den letzten fテシnf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit geleisteten Pflichtbeitrテ、gen zur gesetzlichen Rentenversicherung vorweisen kテカnnen.

Die Hテカhe der Erwerbsminderungsrente ist bescheiden, so erhテ、lt ein durchschnittlich verdienender Versicherter aus den alten Bundeslテ、ndern mit 30 Versicherungsjahren eine Monatsrente wegen Erwerbsminderung von etwa 800 Euro.

Die Hテカhe der potentiellen, persテカnlichen Rente wegen voller Erwerbsminderung kann man in der jテ、hrlichen Information zur gesetzlichen Rentenversicherung nachlesen.

Versorgungslテシcke

Als Versorgungslテシcke wird テシblicherweise die resultierende Differenz zwischen dem monatlichen Verdienstausfall und der Erwerbsminderungsrente bezeichnet.

Dem aus einer Berufs- bzw. Erwerbsunfテ、higkeit resultierenden Risiko, dass eine solche Versorgungslテシcke das Aufrechterhalten des gewohnten Lebensstandards nicht zu lテ、sst, kann man z.B. durch Abschluss einer privaten Berufsunfテ、higkeitsversicherung vorbeugen.

Berufsunfテ、higkeitsversicherung

Eine Berufsunfテ、higkeitsversicherung kann als Zusatzversicherung oder als selbststテ、ndige Police auf Basis einer medizinischen Prテシfung abgeschlossen werden.

Berufsunfテ、higkeitszusatzversicherung

Eine Berufsunfテ、higkeitszusatzversicherung ergテ、nzt meist eine Versicherung zur Hinterbliebenen- und Altersvorsorge, um zu gewテ、hrleisten, dass im Falle einer Berufsunfテ、higkeit zumindest die Hinterbliebenen- und Altersvorsorge bestehen bleibt. Zusテ、tzlich kann noch eine Berufsunfテ、higkeitsrente vereinbart werden.

Eigenstテ、ndige Berufsunfテ、higkeitsversicherung

Eine eigenstテ、ndige Berufsunfテ、higkeitsversicherung wird losgelテカst von anderen Versicherungen abgeschlossen und ist fテシr diejenigen gedacht, die bereits テシber eine ausreichende Alters- und Hinterbliebenenversorgung verfテシgen, aber ihr regelmテ、テ殃ges monatliches Einkommen absichern mテカchten.

Berufsunfテ、higkeit

Was ist Berufsunfテ、higkeit im Sinne einer solchen Versicherung?

Die Versicherungsunternehmen verwenden hierfテシr unterschiedliche Definitionen. Meist wird davon ausgegangen, dass eine Berufsunfテ、higkeit dann vorliegt, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Kテカrperverletzung oder Krテ、fteverfalls, die テ、rztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen auテ歹r Stande ist, ihren Beruf oder eine andere Tテ、tigkeit auszuテシben, die aufgrund ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeテシbt werden kann und ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht. Eine privat abgeschlossene Berufsunfテ、higkeitsversicherung zahlt in der Regel dann eine Rente aus, wenn der Versicherte wegen einer Krankheit oder eines Unfalls zu mindestens 50 Prozent berufsunfテ、hig ist.

Die Feststellung der Berufsunfテ、higkeit ist von einem Facharzt festzustellen. Im Falle eines Dissenses kann ein Ombudsmann angerufen werden.
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