Bundesobligationen, kurz
Bobls, sind verzinsliche Wertpapiere, des Emittenten Bundesrepublik
Deutschland.
Bundesobligationen sind mit einem festen Nominalzins ausgestattet und
haben eine Laufzeit von fünf Jahren.
Bundesobligationen werden seit 1975 emittiert und sind zum
Börsenhandel zugelassen.
Bundesobligationen werden durchnummeriert. So wurde im 2.Quartal 2009
die Serie 154 ausgegeben. Eine Bundesobligation wird anhand ihrer WKN
identifiziert, die stets mit 114 beginnt und dann die 3-stellige
Seriennummer aufweist.
Die Bundesobligation mit der Seriennummer 154 ist wie folgt
ausgestaltet:
WKN |
114154 |
ISIN |
DE0001141547 |
Zinslauf
ab |
27.03.09 |
erste
Zinszahlung |
11.04.10 |
Fälligkeit |
11.04.14 |
Nominalzins |
2,25% |
Mindestnenntwert |
100 Euro |
Mindestkaufbetrag |
110 Euro |
Bundesobligationen sind wie alle Bundeswertpapiere
mündelsicher.
- Eine Anlage in Bundesobligation wird aufgrund des
Schuldner, der
Bundesrepublik Deutschland, im heutigen Umfeld als sehr sicher
angesehn.
- Eine Flexibilität der Anlage in Bundesobligation
ist durch die
Möglichkeit eines täglichen Verkaufs nach
Börseneinführung gegeben.
- Bei vorzeitiger Rückzahlung einer Bundesanleihe
besteht ein Kursrisiko
in Abhängigkeit zum aktuellen Zinsniveau, d.h. ein Kurs unter
Nennwert ist durchaus vorstellbar.
- Die Rendite einer Bundesobligation dürfte die
eines Girokontos
oder eines Sparbuches übertreffen.
Steckbrief -
Bundesobligationen |
|
Laufzeit |
5 Jahre |
Stückelung |
0,01 € |
Mindesterwerb
Börse |
nicht gegeben |
Mindesterwerb
Finanzagentur |
110 € |
Anlagehöchstbetrag
Börse |
unbeschränkt |
Anlagehöchstbetrag
Finanzagentur |
250.000
€ je Person und Geschäftstag ohne Wiederanlage und
Umtausch |
Zinszahlung |
jährlich |
Zinsberechnung |
actual/actual |
Rückzahlung |
zum Nennwert |
Anleger |
jedermann |
Verkauf
vor Endfälligkeit Börse |
täglich |
Verkauf
vor Endfälligkeit Finanzagentur |
zum
Einheitspreis der Frankfurter Wertpapierbörse als Festpreis |
Übertragbarkeit
auf Dritte |
jederzeit
auf Anlegerkreis |
Erwerbstellen |
Finanzagentur
und Finanzdienstleister |
Lieferung |
Wertrechte,
d.h. keine effektive Stücke |
Verwahrung |
Finanzagentur
und Finanzdienstleister |
Kosten
bei Erwerb Finanzagentur |
gebührenfrei |
Kosten
bei Erwerb Finanzdienstleister |
übliche
Provision |
Kosten
bei Fälligkeit Finanzagentur |
gebührenfrei |
Kosten
bei Fälligkeit Finanzdienstleister |
übliche
Provision |
Verwaltung
bei Finanzagentur |
gebührenfrei |
Verwaltung
bei Finanzdienstleister |
Depotgebühren |
Sonstiges |
mündelsicher |
Anm.:
Finanzagentur wird hier als Kurzschreibweise für
Bundesrepublik Deutschland - Finanzagentur GmbH
verwendet, s. Schuldbuchkonto.