Bundesschatzbriefe
Die Bundesrepublik Deutschlang begibt seit 1969 im Rahmen ihrer
Kreditaufnahme Bundesschatzbriefe als Daueremissionen.
Bundesschatzbriefe sollen hierbei auch der Vermögensbildung
der breiten Bevölkerung dienen. Nur natürliche
Personen und gemeinnützige, mildtätige oder
kirchliche Einrichtungen, die gebietsansässig sind,
dürfen Bundesschatzbriefe in einen Nennbetrag von mindestens
50 Euro erwerben. Bundesschatzbriefe weisen in der Regel
jährlich steigende Zinsstufen auf.
Man unterscheidet bei den Bundesschatzbriefen zwei Varianten:
- Typ A mit sechs Jahren Laufzeit und jährlicher
Zinsausschüttung
- Typ B mit sieben Jahren Laufzeit und automatischer
Zinswiederanlage. Der Anleger erhält hiermit bei
Fälligkeit oder
vorzeitiger Rückgabe sein Kapital zusammen mit dem
aufgelaufenen Zinsbetrag in einer Summe ausgezahlt.
So sind z.B. die Bundesschatzbriefe mit den Merkmalen
Typ |
A |
B |
Ausgabe
|
2009/7 |
2009/8 |
Zinslauf
ab |
01.07.09 |
01.07.09 |
Fälligkeit |
01.07.15 |
01.07.16 |
WKN
|
111852 |
111853 |
ISIN |
DE0001118529 |
DE0001118537 |
mit der Zinstreppe
Jahr |
Laufzeit |
Zinssatz |
Zinssatz |
1 |
07.2009-06.2010 |
0,50% |
0,50% |
2 |
07.2010-06.2011 |
1,25% |
1,25% |
3 |
07.2011-06.2012 |
2,25% |
2,25% |
4 |
07.2012-06.2013 |
3,00% |
3,00% |
5 |
07.2013-06.2014 |
3,75% |
3,75% |
6 |
07.2014-06.2015 |
4,25% |
4,25% |
7 |
07.2015-06.2016 |
|
4,25% |
ausgestattet.
Bei sich ändernder Marktlage wird die Emission der beiden laufenden
Ausgaben eingestellt und der Verkauf neuer Ausgaben mit nunmehr wieder
marktgerechten Nominalzinsen aufgenommen, d.h. es existiert kein fester
Emissionsrhythmus für Bundesschatzbriefe.
Bundesschatzbriefe werden nicht börslich gehandelt. Nach
Ablauf des ersten Laufzeitjahres können Anleger
Bundesschatzbriefe bei Bedarf bis zu einem Höchstbetrag von
5.000 Euro innerhalb von 30 Zinstagen über die
depotführende Stelle, z.B. im Falle eines
Schuldbuchkontos an die Bundesrepublik Deutschland -
Finanzagentur GmbH, zurückgegeben. Hierbei werden
auf Basis der aktuellen Zinsstufe Stückzinsen auf den
Rückgabenennwert unterjährig verrechnet.
Eine vorzeitige Kündigung durch den Schuldner ist
ausgeschlossen.
Die Ausgabe von Wertpapierurkunden ist für die
gesamte Laufzeit ausgeschlossen. Für Bundesschatzbriefe werden
im Bundesschuldenbuch eine Sammelbuchforderung für die
Clearstream Banking AG Frankfurt eingetragen.
Der Käufer eines Bundesschatzbriefes erhält
nach Wahl
Miteigentum an der Sammelschuldbuchforderung durch eine Depotgutschrift
seines Kreditinstitutes oder durch eine auf seinem Namen eingetragene
Einzelschuldbuchforderung bei der Bundesrepublik Deutschland -
Finanzagentur GmbH.
Bundesschatzbriefe sind mündelsicher, d.h. Wertverluste sind
ausgeschlossen (§ 1807 Abs. 1 Nr.2 BGB).
- Eine Anlage in Bundesschatzbriefe wird aufgrund des
Schuldner, der
Bundesrepublik Deutschland, im heutigen Umfeld als sehr sicher
angesehen.
- Die Flexibilität einer Anlage in
Bundesschatzbriefe ist durch
die Restriktion bei der Rückgabe ( nach dem ersten
Laufzeitjahr und nur bis zu 5.000 EUR innerhalb von 30 Zinstagen)
jedoch arg eingeschränkt.
- Die Rendite von Bundesschatzbriefe dürfte die
eines Girokontos
oder eines Sparbuches stets übertreffen.
- Für Bundesschatzbriefe existiert kein Kursrisiko,
d.h. man
kann nur Gewinne machen, aber nie Verluste!
Steckbrief
- Bundesschatzbriefe |
Typ |
A |
B |
Stückelung |
0,01 € |
Mindesterwerb |
50
€ bzw. 52 € bei Direkterwerb über
Finanzagentur |
Anlagehöchstbetrag |
unbegrenzt |
Zinszahlung |
jährlich |
bei
Rückzahlung |
Zinsberechnung |
actual/actual |
Laufzeit |
6
Jahre |
7
Jahre |
Rückzahlung |
zum
Nennwert |
zum
Rückzahlungswert |
Anleger |
nur
natürliche Personen, gebietsansässige Einrichtungen,
die gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen
Zwecken dienen |
Verkauf
vor Endfälligkeit |
nach
dem 1. Laufzeitjahr bis zu 5.000 € je Anleger innerhalb von 30
Zinstagen |
Übertragbarkeit
auf Dritte |
jederzeit
auf Anlegerkreis |
Erwerbstellen |
Finanzagentur
und Finanzdienstleister |
Lieferung |
Wertrechte,
d.h. keine effektive Stücke |
Verwahrung |
Finanzagentur
und Finanzdienstleister |
Kosten
bei Erwerb |
gebührenfrei |
Kosten
bei Fälligkeit |
gebührenfrei |
Verwaltung
bei Finanzdienstleister |
Depotgebühren |
Verwaltung
bei Finanzagentur |
gebührenfrei |
Sonstiges |
mündelsicher |