Elementarversicherung
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Elementarversicherung

Über eine Hausratversicherung (für bewegliche Gegenstände) bzw. über eine Wohngebäudeversicherung (für mit dem Haus fest verbundene Gegenstände) sind meist nur Gefahren wie Einbruch-Diebstahl, Feuer, Blitz, Brand, Überspannung, Leitungswasser und Sturm versichert.

Eine Elementarversicherung erweitert je nach Ausgestaltung den Versicherungsschutz um den Einschluss von durch das Wirken der Natur verursachter Elementarschäden, wie
  • Überschwemmung des Versicherungsortes
Überflutung des Grund und Bodens mit erheblichen Mengen von Oberflächenwasser
  • Erdbeben
naturbedingte Erschütterung des Erdbodens ausgelöst durch geophysikalische Vorgänge im Erdinneren
  • Erdfall
Absenkung des Erdbodens über naturbedingten Hohlräumen
  • Erdrutsch
naturbedingtes Abrutschen oder Abstürzen von Erd- oder Gesteinsmassen
  • Schneedruck
Wirkung des Gewichts von Schnee- oder Eismassen
  • Rückstau
Eindringen von wenn Wasser aus gebäudeeigenen Ableitungsrohren oder damit verbundenen Einrichtungen in das Gebäude infolge Ausuferung von oberirdischen (stehenden oder fließenden) Gewässern oder durch Witterungsniederschläge
  • Lawinen
an Berghängen niedergehende Schnee- oder Eismassen inkl. der bei ihrem Abgang verursachten Druckwelle
  • Vulkanausbrüche
plötzlich auftretende Druckentladung beim Aufreißen der Erdkruste, verbunden mit Lavaergüssen, Eruptionen von Asche oder dem Austritt von sonstigen Materialien und Gasen.

Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind in der Regel stets Schäden durch Sturmflut oder Grundwasser wie auch die nicht-naturbedingten Schäden z.B. ausgelöst durch Bergbau oder Baustellen.

Eine Elementarversicherung bietet generell einen übergreifenden Schutz gegen Elementarschäden ohne selektive Ein- oder Ausschlüsse von  Einzelgefahren.
Daher erhält ein Küstenbewohner, der sich vor der Gefahr von Überschwemmungen schützen möchte, mit Abschluss einer Elementarversicherung auch automatisch einen Schutz gegen Lawinen, deren Auftreten an der Küste arg unwahrscheinlich ist.

Der Beitrag einer Elementarversicherung in Deutschland ist davon abhängig, ob der Ort des Versicherungsobjektes in einem Risikogebiet liegt oder nicht. Die Risikokategorisierung des Ortes erfolgt über das Gesamtverband der Deutschen  Versicherungswirtschaft entwickelten ZÜRS, dem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen, unter Verwendung von 4 Gefährdungsklassen:
  • GK 1 - statistisch seltener als einmal alle 200 Jahre eine Überschwemmung,
  • GK 2 - statistisch einmal in 50-200 Jahren eine Überschwemmung,
  • GK 3 - statistisch einmal in 10-50 Jahren eine Überschwemmung,
  • GK 4 - statistisch einmal in 10 Jahren eine Überschwemmung.
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