|
|||||||
|
|||||||
|
GenussscheineGenussrechteEin Genussrecht ist ein rein schuldrechtliches Kapital체berlassungsverh채ltnis. Mit Abschluss des Genussrechtsvertrages verpflichtet sich der Inhaber eines Genussrechtes, dem Emittenten eines Genussrechtes das Kapital zur Verf체gung zu stellen. Im Gegenzug werden dem Inhaber des Genussrechtes Verm철gensrechte gew채hrt, die in der Regel auch Gesellschaftern des Emittenten zustehen, wie z.B. eine gewinnabh채ngige Verg체tung oder eine Beteiligung am Liquidationserl철s. Eine Ausstattung mit Verwaltungsrechten, wie z.B. mit Stimmrechten, erfolgt nicht. Genussrechte k철nnen als Genussscheine in Form von Inhaber- oder Namenspapieren wertpapierm채횩ig verbrieft werden. GenussscheineGenussscheinen sind nachrangige Anleihen mit einer Mindestlaufzeit von 5 Jahren, die zur St채rkung des Eigenkapitals eines Unternehmens emittiert werden. Das haftende Eigenkapital eines Unternehmens wird unterteilt in
Genussscheine werden als Erg채nzungskapital dem haftenden Eigenkapital zugerechnet. Im Falle einer Insolvenz oder einer Liquidation erfolgt die R체ckzahlung der Einlage eines Genussscheininhabers erst nach vollst채ndiger Befriedigung aller anderen Gl채ubiger, d.h. von der Rangfolge her erst nach der Bedienung der nicht nachrangigen Verbindlichkeiten wie Krediten oder Inhaberschuldverschreibungen. Dieses Risiko wird durch zumeist h철heren Zinsen als bei festverzinslichen Anleihen vers체횩t. Dies sollte man jedoch nicht so interpretieren, dass Genussscheine ohne nennenswertes Zusatzrisiko Extra-Renditen bieten. Dies k철nnte ein kapitaler Trugschluss sein. Die Eigenkapital채hnlichkeit von Genussscheinen kommt neben der nachrangigen Bedienung im Falle einer Insolvenz oder einer Liquidation insbesondere dadurch zum Ausdruck, dass die Aussch체ttung i.d.R. nur erfolgt, wenn der Emittenten einen Bilanzgewinn erzielt. Damit wird das Investment in Genussscheinen letztendlich zu einer Wette auf eine langfristige, stabile Ertragskraft des Emittenten. Wenn n채mlich die Aussch체ttungen bei Genussscheinen ausfallen, gehen die Kurse dieser Genussscheine zumeist in den Keller, denn diese Genussscheine werden dann zumeist als Zerobonds eingestuft, bei denen die zu erwartende Rendite als Abschlag vom Kaufpreis abgebildet wird. Dar체ber hinaus besteht bei Genussscheinen im Falle eines Bilanzverlustes des Emittenten die M철glichkeit eines Kapitalschnittes, bei dem den Investoren nur die R체ckzahlung eines Bruchteils des Nennwertes der Einlage bei F채lligkeit angeboten wird. Dies f체hrt ebenso zu einem Kursverlust bei diesen Genussscheinen. Gleichwohl sind Genussscheine i.d.R. w채hrend der Laufzeit mit einer Wiederauff체llungspflicht f체r ggf. abgeschriebenes Genussrechtskapital sowie einer Nachzahlungspflicht f체r ausgefallene Aussch체ttungen ausgestattet. FazitGenussscheine sind ein Zwischending zwischen Aktien und Anleihen mit einer zumeist attraktiven Zinsausstattung, die ein zu beachtendes Ma횩 an Risiko beinhalten. Denn wenn es dem die Genussscheine ausgebenden Unternehmen richtig schlecht geht, sitzen die Genussschein-Gl채ubiger im selben Boot wie die Aktion채re und ggf. droht ihnen sogar ein Totalverlust! Der Erwerb von Genussscheinen bedingt somit eine gewisse Risikotragf채higkeit. Auch bei Genussscheinen gilt die Faustformel f체r den Erwerb von Wertpapieren: Kenne und verstehe das Produkt, das du zur Geldanlage erwirbst! |
|
|||||
|