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GoldverkaufAus Sicht eines PrivatanlegersWer im Rahmen einer Geldanlage physisch Gold erwirbt oder auch zum Beispiel Goldschmuck erbt, überlegt durchaus irgendwann einmal, das Anlagevermögen in Gold zu Geld zu machen und somit das vorhandene Gold ganz oder teilweise zu verkaufen. Im Rahmen dieser Überlegung sind die nachgenannten Fragestellungen keine Seltenheit:
Was ist mein Gold aktuell wert?Für eine geläufige standardisierte Goldanlage, wie zum Beispiel für eine Krügerrand-Goldmünze mit einem Feingewicht von einer halben Unze bzw. 15,55g, stellen unter anderem Banken Schalterkurse, die eine Orientierung ermöglichen. Diese sind in Filialen oder online einsehbar. Ein Beispiel hierfür sind die Schalterkurse für Edelmetalle der Commerzbank. Insbesondere bei Schmuckstücken wird man bei diesen Quellen nicht fündig. In diesem Fall braucht man einen Schätzer. Dieser übernimmt in der Regel kostenlos die Edelmetallbestimmung, die Gewichtsermittlung und die hieraus resultierende Wertschätzung. Man könnte versuchen, eine Schätzung des Marktwertwertes durch einen Präsenzbesuch bei oder einen Hausbesuch von dem ehemaligen Verkäufer, einem Goldhändler, einem Pfandleihhaus oder einem Herstellern von Goldbarren zu erhalten. Alternativ könnte man eine mit einem unverbindlichen Angebot kombinierte Online-Schätzung einholen, zum Beispiel bei Goldankauf4u, einem Goldankäufer, der nicht nur im Bereich Barankauf tätig ist, sondern sich auch auf den Postankauf und Online-Begutachtung spezialisiert hat. Wo verkauft man Gold?Wer kauft mein Gold an? Hat man eine Schätzung eingeholt, ist zumeist die Quelle dieser Schätzung auch ein potentieller Käufer des zu veräußernden Goldes. Eine weitere Möglichkeit zum Goldverkauf ist der klassische Weg über Zeitungs- und Online-Anzeigen. Eine weitere Alternative bieten Online-Auktionen, wie man diese auch auf ebay findet. Man sollte allerdings hierbei den Versand berücksichtigen. Dieser sollte stets entsprechend versichert sein, was zu Lasten der Versandkosten gehen kann. Gibt es steuerlich beim Goldverkauf etwas zu beachten?Beim Goldverkauf ist zu beachten, dass eine veräußerte Goldanlage mit einer Haltedauer länger als einem Jahr steuerfrei ist. Denn ein resultierender Veräußerungsgewinn ist nur dann nicht steuerfrei, wenn eine Spekulationsfrist von mindestens einem Jahr nicht eingehalten wurde. 01.2017
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