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ImmobilienrenteDie Immobilienrente wird oft auch als umgekehrte Hypothek, Umkehrhypothek (engl.: reverse mortgage) oder auch als Immobilienverrentung bezeichnet und ist de facto ein Kreditvertrag mit einer selbstbewohnten, bereits abbezahlten Immobilie als Sicherheit. Die Auszahlung des bei der Immobilienrente vereinbarten Kredites kann in einem Einmalbetrag oder, was meist der Fall sein dürfte, in monatlichen Raten, d.h. in Form einer „Verrentung“, erfolgen. Voraussetzung hierfür ist eine als Sicherheit dienende, Grundschuldeintragung zu Gunsten des Kreditgebers. Hierdurch bleibt der Kreditnehmer weiterhin Eigentümer der Immobilie und kann zudem in seiner als Sicherheit hinterlegten Immobilie wohnen bleiben. Zinsen und Tilgung werden in der Regel gestundet. Durch dieses Konstrukt baut sich die Schuldenlast, im Gegensatz zu einer Hypothek, von Jahr zu Jahr auf, was die synonym verwendeten Begriffe umgekehrte Hypothek und Umkehrhypothek erklärt. Im Allgemeinen
Tipp zur ImmobilienrenteBei Abschluss der Immobilienversicherung sollte der Kreditnehmer unbedingt darauf achten, dass
Fazit - ImmobilienrenteDa der Kreditgeber einer Immobilienrente alleine das Verlustrisiko trägt, z.B. wenn der Kreditnehmer sehr alt wird, gibt es auch momentan nur sehr wenige Anbieter einer Immobilienrente. Für Personen, die keine Erben haben oder deren Erben kein Interesse an der Immobilie haben, könnte die Immobilienrente eine Möglichkeit sein, im Alter die Lebensqualität zu steigern, ohne auf ein Leben in den eigenen vier Wänden verzichten zu müssen. In einer solchen Situation sollte man sich als Kreditnehmer unbedingt vor Aufnahme von Gesprächen mit Anbietern einer Immobilienrente eine Meinung gebildet bzw. sich informiert haben,
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