Immobilienrente
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Immobilienrente

Die Immobilienrente wird oft auch als umgekehrte Hypothek, Umkehrhypothek (engl.: reverse mortgage) oder auch als Immobilienverrentung bezeichnet und ist de facto ein Kreditvertrag mit einer selbstbewohnten, bereits abbezahlten Immobilie als Sicherheit.

Die Auszahlung des bei der Immobilienrente vereinbarten Kredites kann in einem Einmalbetrag oder, was meist der Fall sein dürfte, in monatlichen Raten, d.h. in Form einer „Verrentung“, erfolgen.

Voraussetzung hierfür ist  eine als Sicherheit dienende, Grundschuldeintragung zu Gunsten des Kreditgebers.

Hierdurch bleibt der Kreditnehmer weiterhin Eigentümer der Immobilie und kann zudem in seiner als Sicherheit hinterlegten Immobilie wohnen bleiben.

Zinsen und Tilgung werden in der Regel gestundet.

Durch dieses Konstrukt baut sich die Schuldenlast, im Gegensatz zu einer Hypothek, von Jahr zu Jahr auf, was die synonym verwendeten Begriffe umgekehrte Hypothek und Umkehrhypothek erklärt.

Im Allgemeinen

  • wird die Rückzahlung des Kredites zumeist erst nach dem Tod des Kreditnehmers, bei Immobilienübertrag oder bei Auszug des Kreditnehmers fällig.
  • können evtl. vorhandene Erben den Kredit übernehmen, durch den Verkauf des Objekts ablösen oder den Überschuss aus einer Verwertung der Immobilie durch den Kreditgeber empfangen.
  • erhält der Kreditnehmer ein lebenslanges Wohnrecht, das erst mit seinem Tod oder seinem Auszug (z.B. in ein Pflegeheim) erlischt.
  • ist der Kreditnehmer verpflichtet, sich auch nach Abschluss des Kreditvertrages weiterhin um sein Immobilieneigentum zu kümmern und entsprechende Lasten, wie z.B. für Steuern, Gebäudeversicherung und  Instandhaltung zu tragen.

Tipp zur Immobilienrente

Bei Abschluss der Immobilienversicherung sollte der Kreditnehmer unbedingt darauf achten, dass

  • ein lebenslanges Wohnrecht eingeräumt wird.
  • die garantierten Ratenzahlungen bis zum Lebensende erfolgen.
  • eine Garantiezeit für die Ratenzahlungen vereinbart wird und verbleibende Raten im Todesfall an die Hinterbliebenen ausgezahlt werden.
  • es sich um eine verbundene Versicherung handelt, d.h. dass sich die im Rahmen der Immobilienversicherung geschlossene Vereinbarung auf das Leben mehrerer Personen (zum Beispiel auf das eines Ehepaares) bezieht.

Fazit - Immobilienrente

Da der Kreditgeber einer Immobilienrente alleine das Verlustrisiko trägt, z.B. wenn der Kreditnehmer sehr alt wird, gibt es auch momentan nur sehr wenige Anbieter einer Immobilienrente.

Für Personen, die keine Erben haben oder deren Erben kein Interesse an der Immobilie haben, könnte die Immobilienrente eine Möglichkeit sein, im Alter die Lebensqualität zu steigern, ohne auf ein Leben in den eigenen vier Wänden verzichten zu müssen.

In einer solchen Situation sollte man sich als Kreditnehmer unbedingt vor Aufnahme von Gesprächen mit Anbietern einer Immobilienrente eine Meinung gebildet bzw. sich informiert haben,

  • ob man bereit ist, ein potentielles Erbe zu schmälern.
  • ob und auf welche der vorgenannten Kriterien man ggf. willens ist, zu verzichten.
  • ob es Alternativen in Form eines Privatvertrages/-vereinbarung gibt.
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