|
|||||||
|
|||||||
|
KapitallebensversicherungWas ist das?Eine
Kapitallebensversicherung ist ein Instrument, das sowohl dem Zweck der
Geldanlage wie auch dem Zweck der Risikovorsorge dient.
Eine Kapitallebensversicherung erlaubt es, jemanden, z.B. die eigene Familie, für den Fall des Todes einer Person abzusichern und gleichzeitig Kapital anzusparen. Bei Fälligkeit einer Kapitallebensversicherung, d.h. bei Laufzeitende im Falle des Erlebens oder vor Laufzeitende im Falle des Ablebens, wird einmalig ein Versicherungsbetrag an dem im Vertrag genannten Begünstigten ausgezahlt. Die Höhe der Auszahlungssumme im Falle des Ablebens ist im Versicherungsvertrag fixiert. Die Höhe der Auszahlungssumme im Erlebensfall ist abhängig von der Überschussbeteiligung, die durch die Versicherung zusätzlich gezahlt wird. Die Auszahlungssumme übertrifft üblicherweise die Versicherungssumme. Eine Überschussbeteiligung ist kein garantierter Betrag, sondern eine von der Versicherung gewährte Rückvergütung, die den Erfolg der Geldanlage von Versicherungsbeiträgen wiederspiegelt. Steuerliche BehandlungEine Auszahlung einer Kapitallebensversicherung im Falle des Todes eines Versicherten, d.h. eine Todesfallleistung, ist steuerfrei.Erlebt der Versicherungsnehmer die Beendigung einer Kapitallebensversicherung in Folge von Ablauf, Kündigung oder Verkauf der Kapitallebensversicherung, so unterliegt stets der Ertrag einer Kapitallebensversicherung, d.h. die Differenz zwischen Versicherungsleistung und Summe der gezahlten Beiträge, einer steuerlichen Betrachtung. Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005Für eine Kapitallebensversicherung mit Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005, die die Minimumvorgabe von 12 Jahren Laufzeit, 5 Jahren Beitragszahlungsdauer und 60% Todesfallabsicherung erfüllt, ist der Ertrag der Kapitallebensversicherung bei Vertragsende weiterhin komplett steuerfrei.Sind für eine Kapitallebensversicherung mit Vertragsabschluss vor dem 01.01.2005 diese Bedingungen nicht erfüllt, z.B. infolge einer Vertragskündigung durch den Versicherungsnehmer vor Ablauf der 12 Jahre, so unterliegt der Ertrag der Kapitallebensversicherung der Abgeltungssteuer. Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005Für eine Kapitallebensversicherung mit Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005, die mindestens eine Laufzeit von 12 Jahren aufweist und deren Auszahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr des Versicherungsnehmers erfolgt, sind 50% des Ertrages der Kapitallebensversicherung mit dem persönlichen Steuersatz des Versicherungsnehmers zu versteuern.Sind für eine Kapitallebensversicherung mit Vertragsabschluss ab dem 01.01.2005 diese Bedingungen nicht erfüllt, z.B. infolge einer Vertragskündigung durch den Versicherungsnehmer vor Erreichen seines 60. Lebensjahres, so unterliegt der Ertrag der Kapitallebensversicherung der Abgeltungssteuer. BeiträgeBeiträge einer Kapitallebensversicherung werden bei Vertragsabschluß in Abhängigkeit vom Geschlecht, Alter und Beruf der versicherten Person fixiert und sind i.d.R. über die Laufzeit des Vertrages konstant. Eine Anpassung eines Versicherungsvertrages führt meist auch zu Anpassung der anstehenden Beitragszahlungen.FlexibilitätDie Flexibilität einer Kapitallebensversicherung ist mäßig, denn hat man erst einmal eine Kapitallebensversicherung abgeschlossen, so ist ein Vertragsausstieg meist nur unter Inkaufnahme von Verlusten möglich.Kündigt man den Vertrag einer Kapitallebensversicherung in den ersten Jahren, erleidet man de facto einen Totalverlust des eingesetzten Kapitals. Kündigt man den Vertrag einer Kapitallebensversicherung in der Laufzeitmitte, ist die erzielte Rendite extrem gering, so dass das Kapital vielleicht sogar auf dem Sparbuch besser angelegt gewesen wäre. Man kann jedoch eine Kapitallebensversicherung bei Aufnahme eines Kredites als Sicherheit in Form einer Abtretung an den Kreditgewährenden verwenden und erhält hierdurch eine bedingte Flexibilität. RenditeDie erzielbare Rendite einer Kapitallebensversicherung wird durch
Manko einer KapitallebensversicherungM.W. wird dem Versicherten nicht mitgeteilt, welcher Anteil seiner Beitragszahlung für die Risikoabdeckung und welcher für die Sparrate verwendet wird. Somit kann man nur schwer abschätzen, ob die Kombination einer Risikolebensversicherung verbunden mit einer dedizierten Geldanlageform anstelle einer Kapitallebensversicherung nicht eine günstigere Alternative darstellt, was oft in Publikationen unterstellt wird.FazitAuch für die Kapitallebensversicherung gilt, dass eine solche Geldanlage einen Marktvergleich beginnend bei den Entscheidungen
|
|
|||||
|