KFZ-Versicherung
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KFZ-Versicherung / Autoversicherung

Wer sich ein Kraftfahrzeugt zulegt, ist gesetzlich zum Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung verpflichtet. Ein zusätzlicher Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung ist hingegen optional.

Eine KFZ-Versicherung, auch Autoversicherung genannt, ist i.d.R. ein Jahresvertrag. Wer eine KFZ-Versicherung bzw. Autoversicherung wechseln will, muss die jeweilige KFZ-Versicherung einen Monat vor Ablauf des Vertrages ordnungsgemäß kündigen.

KFZ-Haftpflichtversicherung

Egal ob es sich um ein Mofa, Pkw, Bus oder ein sonstiges motorisiertes Fahrzeug handelt, ohne eine KFZ-Haftpflichtversicherung darf dieses Fahrzeug nicht auf die Straße.

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung kommt für Schäden auf, bei denen durch das versicherte Fahrzeug des Versicherten
  • Personen zu Schaden kommen,
  • Sachen in Mitleidenschaft oder abhandenkommen,
  • Vermögensschäden entstehen.
So leistet eine KFZ-Haftpflichtversicherung Schadenersatz an schuldlose Unfallopfer einschließlich der Mitfahrer des Unfallverursachers, w.z.B. Verdienstausfall, Schmerzensgeld oder auch gar eine lebenslange Rente. Ferner übernimmt eine KFZ-Haftpflichtversicherung auch die Kosten für Sachschäden des Unfallgegners, wie z.B. die Reparatur oder der Wiederbeschaffungspreis für das beschädigte Fahrzeug, zerrissene Kleidung, Kosten für einen Mietwagen während der Reparatur des beschädigten Wagens.

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung prüft hierbei vor Erbringung einer Leistung die Ansprüche des Unfallopfers und wehrt unbegründete Ansprüche ab.

Deckungssummen

Folgende Mindestversicherungssummen hat der Gesetzgeber für eine KFZ-Haftpflicht vorgegeben:
  • bis zu 7.500.000 Euro für Personenschäden,
  • bis zu 1.000.000 Euro für Sachschäden,
  • bis zu 50.000 Euro für Vermögensschäden.
In der Regel bieten KFZ-Haftpflichtversicherungen aber deutlich höhere Versicherungssummen, sogenannte Deckungssummen, und oft auch noch zusätzliche Leistungen, w.z.B. eine Deckungssumme für Umweltschäden.

Versicherungsschutz für wen?

Eine KFZ-Haftpflichtversicherung bietet für ein versichertes Fahrzeug i.d.R. Versicherungsschutz für
  • den Versicherungsnehmer,
  • den Halter,
  • den Eigentümer,
  • den berechtigten Fahrer.

Obliegenheitsverletzungen

Mit dem Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung hat man nicht nur Rechte sondern auch Pflichten, so genannte Obliegenheiten.

Auch im Falle einer gravierenden Obliegenheitsverletzung, wie
  • ein Fahren im alkoholisierten Zustand,
  • ein Fahren ohne Führerschein,
  • eine Unfall-/Fahrerflucht,
  • eine Beteiligung an einem nicht genehmigten Rennen,
übernimmt die KFZ-Haftpflichtversicherung die Deckung der Ansprüche des Geschädigten.
Ein Versicherungsnehmer kann jedoch im Falle gravierender Obliegenheitsverletzung von der KFZ-Haftpflichtversicherung in Regress genommen werden.

Gültigkeit

Eine Kfz-Haftpflichtversicherung gilt in Europa und außerdem in den außereuropäischen Ländern, die auf der bei der KFZ-Haftpflichtversicherung erhältlichen, internationalen Versicherungskarte, der sogenannten grünen Karte, aufgeführt sind.

Kaskoversicherung

Mit einer Kaskoversicherung kann man sich optional zum Schutz vor Schäden am eigenen Fahrzeug versichern.

Meist wird eine Kaskoversicherung mit einer Selbstbeteiligung abgeschlossen, da dies die zu zahlende Versicherungsprämie reduziert.

Teilkaskoversicherung

Eine Teilkaskoversicherung, kurz Teilkasko, zahlt den Wiederbeschaffungswert, wenn das Auto gestohlen wurde, oder die Reparaturkosten, wenn versucht wurde, das Fahrzeug aufzubrechen. Zudem ist das serienmäßige, in den Versicherungsbedingungen festgelegte Zubehör etwa bei Diebstahl oder Zerstörung versichert. Eine Teilkasko übernimmt auch Schäden durch Brand, Explosion, Sturm, Hagel, Blitzschlag, Überschwemmung, bei Zusammenstoß mit Haarwild, Glasbruch, Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss.

Vollkaskoversicherung

Eine Vollkaskoversicherung, kurz Vollkasko, bietet alle Leistungen einer Teilkasko. Darüber hinaus übernimmt die Vollkasko selbstverschuldete Unfallschäden am versicherten Fahrzeug und Schäden durch Vandalismus.

Grobe Fahrlässigkeit

Ein grob fahrlässiges Herbeiführen eines Unfalles führt dazu, dass eine Kaskoversicherung nur bedingt oder gar nicht für die Schäden am versicherten Wagen aufkommt.
Zu grob fahrlässigen Verhalten zählt z.B.
  • das Fahren im Vollrausch,
  • situationsbedingt das Überfahren einer roten Ampel.

Beitrag KFZ-Versicherung

Die Höhe des Beitrages einer KFZ-Versicherung hängt u.a. ab vom individuellen Schadenfreiheitsrabatt, von der Typ- und der Regionalklasse.

Schadenfreiheitsrabatt

Fahranfänger zahlen in der KFZ-Versicherung und der Kaskoversicherung höhere Beiträge als Versicherte, die schon viele Jahre unfallfrei unterwegs sind.
Als Faustformel gilt, dass der individuelle Schadenfreiheitsrabatt Beitrag einer KFZ-Versicherung
  • steigt mit jedem Jahr, in der die Versicherung nicht in Anspruch genommen wurde.
  • sinkt mit jeder Inanspruchnahme der Versicherung (Rückstufung).

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Die Regelungen zu individuellen Schadenfreiheitsrabatten und die Rückstufungstabellen sind versicherungsindividuell.

Faustregel: Je höher der individuelle Schadenfreiheitsrabatt desto günstiger ist die KFZ-Versicherung.

Tipp: Man sollte sich stets vom Versicherer ausrechnen lassen, ob es sich zur Vermeidung einer Rückstufung lohnt, einen kleinen Schaden selbst zu bezahlen.

Typklasse

Für die Automodelle in Deutschland gibt es je eine Typklasse für die KFZ-Haftpflichtversicherung, die Teilkaskoversicherung und die Vollkaskoversicherung.
Diese Typenklassen spiegeln den Schadenverlauf der Fahrzeugtypen in den vergangenen drei Jahren wider.
Die Typklassen sind für die einzelnen Versicherungen unterschiedlich, d.h. in der Haftpflicht gibt es 16, in der Vollkasko 25 und in der Teilkasko 24 Typenklassen.

Faustregel: Je niedriger die Typklasse desto günstiger ist der Preis für die KFZ-Versicherung.

Regionalklasse einer Autoversicherung

Auch der Wohnort beeinflusst den Beitrag einer KFZ-Versicherung.
Die Regionalklassen bilden den Schadenverlauf der letzten fünf Jahre in den einzelnen deutschen Zulassungsbezirken ab. Die Regionalstatistik für die Kaskoversicherung berücksichtigt zudem örtliche Besonderheiten wie Hochwasser, Hagel oder Diebstahlhäufigkeit.
Für die Haftpflicht verwendet man 12, für die Teilkasko 16 und für die Vollkasko 9 Regionalklassen.

Faustregel: Je höher die Regionalklasse eingestuft ist, desto teurer ist die KFZ-Versicherung.

KFZ-Versicherungsvergleich gewünscht?

Die Kosten und die Leistungen von Autoversicherung zu Autoversicherung differieren, daher sollte man diese bei der Auswahl einer passenden KFZ-Versicherung unbedingt vergleichen.

Autoversicherung Vergleich

Hierbei hilft z.B. der hier unter www.geldfeld.de bereitgestellte KFZ-Versicherungsrechner.
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