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KontoauszugGemäß Artikel 248 des Einführungsgesetz BGB bestehen für einen Zahlungsdienstleister Informationspflichten bei der Erbringung von Zahlungsdienstleistungen. Demzufolge haben Kreditinstitute nach Ausführung eines einzelnen Zahlungsvorgangs den Kontoinhaber diesbezüglich unverzüglich, detailliert zu informieren. Kreditinstitute verwenden hierzu einen Kontoauszug, um ihre Kunden
Typische Angaben auf einem Kontoauszug sind
Ein Kontoauszug ist somit ein Schriftstück, das für einen Zeitraum alle Umsätze eines Kontos einschließlich des sich hieraus ergebenden Saldos ausweist. Werden Kontoauszüge gesammelt, so erhält man eine Chronologie aller Kontobewegungen. Aufbewahren von KontoauszügenObwohl für Privatpersonen grundsätzlich keine Verpflichtung zum Aufbewahren von Kontoauszügen besteht, sollte man Kontoauszüge nicht zu früh wegwerfen, denn anhand von Kontoauszügen kann man wichtige Zahlungen nachweisen. Gemäß BGB beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist und somit das Recht aus Rücktritt oder Minderung in der Regel drei Jahre. Bei Kaufverträgen verjähren Mängelansprüche regelmäßig in zwei Jahren mit Ablieferung des Kaufobjektes. Aber die regelmäßige Verjährungsfrist kann auch länger als drei Jahre bestehen, denn die Verjährungsfrist beginnt grundsätzlich erst am Jahresende, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit hätte erlangen müssen. Hat man keine Kenntnis von dem Anspruch, endet die Verjährungsfrist jedoch nach zehn Jahren. Man sollte daher, ehe man einen Kontoauszug und einer zugehörige Rechnung wegschmeißt, sorgfältig prüfen, ob diese ggf. noch zum etwaigen Geltendmachen von Ansprüchen erforderlich ist! |
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