Kredite
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Kredite, Kreditarten und Bürgschaften

Wer einen Kredit nimmt oder erhält, d.h. wer Geld leiht, braucht einen Partner, der ihm den Kredit gibt.

Der Kreditgeber, auch Gläubiger oder Kreditor genannt, ist meist ein Finanzinstitut.

Der Kreditnehmer, auch Schuldner oder Debitor genannt, erbringt seine Gegenleistung in Form einer späteren Rückzahlung. Die Rückzahlung des Kredites erfolgt hierbei meist in Form von monatlichen Raten.

Im Allgemeinen unterscheidet man Kredite durch Betrachtung der Kreditparameter
  • Höhe,
  • Laufzeit,
  • Verwendung,
  • Rückzahlung und
  • Sicherheiten
in die Kreditarten
Die Ausgestaltung der Kreditarten erfolgt in der Regel folgendermaßen:

Kreditart /
    Kreditparameter
Höhe Laufzeit Verwendung Rückzahlung Sicherheit
Dispositionskredit 1-3 Monats-gehälter unbestimmt kurzfristiger Geldbedarf, zur sofortigen Überbrückung durch Eingänge auf dem Girokonto keine
Ratenkredit 2.000 - 30.000 Euro zwischen 6 Monaten und 6 Jahren Finanzierung langlebiger Konsumgüter, z.B. Auto, Küche feste monatliche Raten Bürgschaft, Gehalts-abtretung, sonstige Sicherheiten
Immobilienkredit > 30.000 Euro zwischen 5 und 30 Jahren Immobilien-finanzierung feste monatliche Raten Hypothek oder Grundschuld

Geld leihen, aber sinnvoll

Achtung: Wenn man die Ausgestaltungen der Kredite betrachtet, weist der Dispositionskredit oder kurz Dispo in der Regel den höchsten Zinssatz auf und ist meist die teuerste Variante. Der Dispo ist aber auch die flexibelste Variante, um sich Geld zu leihen, da er grundsätzlich jederzeit verfügbar ist.
Wer Geld leihen muss/möchte, um eine Anschaffung zu tätigen, kann auch beim Verkäufer vor Ort nach einer Finanzierungsmöglichkeit fragen. Oftmals ergeben sich so günstige Möglichkeiten, um Geld zu leihen.

Bürgschaft für einen Kredit

Eine Bürgschaft für einen Kredit ist im Grunde dasselbe wie ein eigener Kreditvertrag, nur dass bei der Bürgschaft der Bürge und nicht für seine eigenen Schulden haftet, sondern für die des Hauptschuldners. Sollte der Hauptschuldner die Raten des Kredites nicht zahlen (können), so hat der Bürge die Kreditraten zu begleichen.
Daher sollte ein Bürge
  • stets sicherstellen, dass er die Summe, für die er mit der Bürgschaft garantiert, auch tatsächlich nebenbei aufbringen kann.
  • sich bewusst sein, welche Form einer Bürgschaft er übernimmt.
In der Regel werden 3 Formen einer Bürgschaft unterschieden,
  • die Ausfallbürgschaft,
  • die risikoreiche selbstschuldnerische Bürgschaft,
  • die extrem risikoreiche Globalbürgschaft.

Ausfallbürgschaft

Die Ausfallbürgschaft verpflichtet den Kreditgeber, zunächst alle rechtlichen Mittel gegen den Debitor auszuschöpfen, insbesondere andere Sicherheiten zu verwerten, bevor der Bürge in Anspruch genommen werden kann.

Selbstschuldnerische Bürgschaft

Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft muss der Bürge ab dem Moment die Verpflichtungen des Kredites übernehmen, wenn die Kreditforderung fällig gestellt ist. Der Bürge haftet also nicht ersatzweise, sondern in gleicher Weise wie der Hauptschuldner.

Globalbürgschaft

Die Globalbürgschaft ist nicht auf einen bestimmten Kredit begrenzt, sondern der Bürge haftet hier universell für alle Verbindlichkeiten des Hauptschuldners, die zukünftig entstehen könnten.
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