Rechtsschutzversicherung
Recht haben und Recht bekommen,
dies können zwei grundverschiedene, kostenintensive Dinge sein.
Eine
Rechtsschutzversicherung kann natürlich nicht dafür
garantieren, dass man vor Gericht Recht bekommt. Denn vor Gericht gibt
es nicht immer nur Gewinner oder Verlierer, d.h. Vergleiche, bei denen
die beteiligten Parteien die Kosten anteilig zu tragen haben, sind an
der Tagesordnung.
Aber auch wenn man einen Rechtsstreit gewonnen hat, kann man zur Kasse
gebeten werden. So hat man z.B. im Falle der
Zahlungsunfähigkeit des Prozessgegners die eigenen
anwaltlichen und Gerichtskosten zu tragen.
Gleiches gilt für Verhandlungen in erster Instanz vor einem
Arbeitsgericht, egal wie diese ausgeht.
Hier hilft eine Rechtsschutzversicherung.
Denn eine Rechtsschutzversicherung übernimmt, auch im Falle
eines negativen Urteils oder eines eingeschränkten Erfolges, in der
Regel folgende Kosten:
- die gesetzlichen Anwaltsgebühren des vom
Versicherten ausgewählten Rechtsanwaltes,
- Kosten für einen weiteren Rechtsanwalt, wenn ein
Gericht im Ausland zuständig ist, oder bei Entfernung von mehr
als 100 km zwischen Wohnort und Gerichtsstand,
- Gerichtskosten,
- Zeugengelder und gerichtliche Honorare von
Sachverständigen,
- Kosten des Gegners, soweit der Versicherte diese tragen
muss.
Achtung:
Ohne gesetzliche Verpflichtung übernommene Kosten werden von
der Rechtsschutzversicherung nicht erstattet, wie etwa Anwaltshonorare,
die über den gesetzlichen Gebührensätzen
liegen, oder freiwillig übernommene Kosten des Gegners.
Zudem übernimmt eine Rechtsschutzversicherung in gewissen
Fällen auch die Kosten für
außergerichtliche, obligatorische
Streitschlichtungsverfahren, die abhängig vom Bundesland bei
zivilrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Streitwert von 750 Euro,
bei nachbarrechtlichen Streitigkeiten oder bei Ansprüchen aus
Ehrverletzungen durchzuführen sind.
Eine Rechtsschutzversicherung hilft jedoch nicht im Bereich des
Straf-Rechtsschutzes beim Vorwurf bzw. Vorliegen einer
vorsätzlichen Straftat.
Eine Rechtsschutzversicherung setzt sich zusammen aus verschiedenen
Leistungsbausteinen, die meist unterschiedlich Bereiche abdecken, wie
- ein Schadenersatz-Rechtsschutz zur Durchsetzung von
Ansprüchen auf Schadenersatz, z. B. nach einem Verkehrsunfall,
- ein Arbeits-Rechtsschutz für Auseinandersetzungen
aus einem Arbeitsverhältnis, z.B. im Falle einer
Kündigung oder Versetzung,
- ein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
für Eigentümer wie auch Mieter und/oder Vermieter,
- ein Vertrags-Rechtsschutz für den Privatbereich,
- ein Internet-Rechtsschutz,
- ein Steuer-Rechtsschutz,
- ein Sozialgerichts-Rechtsschutz,
- ein Verkehrs-Rechtsschutz bei Streitigkeit im Umfeld des
Straßenverkehrs,
- ein Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz,
- ein Straf- und Ordnungswidrigkeiten,
- ein Beratungs-Rechtsschutz im Familien und Erbrecht.
Aufgrund der Vielfalt der Leistungsbausteine sollte man sich vor
Abschluss einer Rechtsschutzversicherung eine Meinung gebildet haben,
welche Leistungsbausteine eine Rechtsschutzversicherung aufweisen
mindestens haben sollte. Dies sollte man beim Vergleich und bei der
Auswahl einer Rechtsschutzversicherung unbedingt
berücksichtigen.
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Mit dem Antrag für eine Rechtsschutzversicherung
erhält man auch die allgemeinen Bedingungen für die
Rechtsschutzversicherung (ARB), die man aufmerksam durchlesen sollte,
da diese fester Bestandteil der jeweiligen Rechtsschutzversicherung
sind und da die Bedingungen einer Rechtsschutzversicherung letztendlich
jeder Versicherer selbst bestimmt.
Wer ist versichert?
Durch eine Rechtschutzversicherung sind
zumeist geschützt
- alle Lebenspartner sowie minderjährige
oder unverheiratete volljährige Kinder, solange diese keinen
Beruf ausüben, im privaten wie auch beruflichen Bereich,
- alle Lebenspartner sowie minderjährige
oder unverheiratete volljährige Kinder, solange diese keinen
Beruf ausüben, als Fahrer eigener und fremder Fahrzeuge
- alle fremden Fahrer der Fahrzeuge der Lebensgemeinschaft.
Dies kann jedoch auch je Baustein und Anbieter variieren.
Juristischer Beistand erforderlich?
Ist man der Meinung sind, dass man zur Klärung eines Streites
juristischen Beistand benötigt, sollte man stets
- zuerst die Rechtsschutzversicherung kontaktieren,
- bei der Rechtsschutzversicherung den Versicherungsschutz
hinterfragen,
- ggf. sich von der Rechtsschutzversicherung einen Fachanwalt
vermitteln lassen,
- von der Rechtsschutzversicherung eine Kostendeckungszusage
einholen.
Fazit
Eine Rechtsschutzversicherung ist somit eine Möglichkeit zur finanziellen Risikovorsorge für den Fall eines möglicherweise kostenintensiven Rechtsstreites.