Renten
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Renten

Renten, Rentenpapier, Anleihen, festverzinsliche Wertpapiere, Bonds, Schuldverschreibungen oder Obligationen

Für den Begriff Renten werden verschieden Synonyme verwendet, wie z.B. die Begriffe Rentenpapiere, Anleihen, festverzinsliche Wertpapiere, Bonds, Schuldverschreibungen, Obligationen.

Renten sind Wertpapiere, die

  • der befristeten Kredit-/Kapitalbeschaffung dienen,
  • hierzu von einem Kreditnehmer, den sogenannten Emittenten, d.h. wie z.B. von einem Kreditinstitut, von einem Unternehmen, von der "öffentlichen Hand", begeben/ausgegeben werden,
  • als verbriefte Forderung in einer gewissen Stückelung, d.h. zu einem gewissen Nennwert, erworben werden können,
  • das Recht auf periodische Verzinsung der Forderung und/oder das Recht der Rückzahlung der Forderung zu einem festgelegten Termin beinhalten.

Anleger, die Renten erwerben, nehmen somit eine Gläubigerposition ein.

Wie man der vorhergehenden Definition entnehmen kann, haben Renten unterschiedliche, in den Emissionsbedingungen fixierte Ausgestaltungsmerkmale.

Solche Ausgestaltungsmerkmale sind

  • der Nennwert,
  • die Verzinsung,
  • die Laufzeit,
  • die Tilgung,
  • der Kurs.

Nennwert

Der Nennwert ist die Höhe der mit dem Kauf des Rentenpapieres übernommen Forderung an den Emittenten. Der Nennwert bildet die Basis der Verzinsung und Rückzahlung/Tilgung.

Verzinsung

Zinsen werden, sofern in den Emissionsbedingungen vorgesehen, periodisch, d.h. jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich, gezahlt. Der Zinssatz wird hierbei oft auch als Kupon bezeichnet.

In Deutschland erfolgen Zinszahlungen üblicherweise jährlich, bei amerikanischen Staatsanleihen, den sogenannten T-Bonds, üblicherweise halbjährlich.

Renten, die keine Zinszahlungen aufweisen, nennt man auch Nullkuponanleihen. Der Anleger profitiert bei einer Nullkuponanleihe ausschließlich an der Differenz zwischen Rückzahlungskurs und Kaufkurs.

Laufzeit

Die Laufzeit einer Rente ist der Zeitraum, nach dem das eingesetzte Kapital zurückgezahlt/getilgt werden muss.

Renten weisen üblicherweise eine feste Laufzeit auf.

Ausnahme sind sogenannte Perpetuals, Renten ohne Laufzeitbegrenzung, bei denen der Anleger ausschließlich von den Zinszahlungen profitiert.

Die Laufzeit von Renten mit einer Dauer von

  • bis zu 4 Jahren bezeichnet man als kurzfristig,
  • 4 bis 8 Jahren als mittelsfristig,
  • mehr als 8 Jahren als langfristig.

Tilgung

Üblicherweise werden Renten am Ende der Laufzeit getilgt.

Aber auch hier gilt, keine Regel ohne Ausnahme. So gibt es Renten mit Raten- oder Annuitätentilgungen.

Bei einer Rente mit Ratentilgung entrichtet der Emittent bis zur vollständigen Tilgung des Kredits gleichbleibende jährliche Tilgungsraten.

Bei einer Rente mit Annuitätentilgung leistet der Emittent bis zur vollständigen Tilgung des Kredits gleichbleibende Rückzahlungen, die aus einem Tilgungs- und Zinsanteil bestehen. Im Zeitablauf steigt dabei der Tilgungsteil, da Zinsen nur auf die verbleibende Restforderungen entrichtet werden.

Kurs

Renten können zum Nennwert (zu pari), unter Nennwert (unter pari) oder über Nennwert (über pari) ausgegeben/erworben werden.

Der Kurs von Renten wird i.d.R. als Prozentsatz zum Nennwert notiert.

Stückzins

Beim Kauf von Renten zahlt der Käufer dem Vorbesitzer für die Periode zwischen der letzten Zinszahlung und dem Kaufdatum anteilig die aufgelaufenen Zinsen aus. Dieser bezahlte Zinsanteil wird Stückzins genannt.

Rendite

Die Rendite eines Rentenpapieres wird bestimmt von den Zeitpunkten und der Höhe der Geldflüsse.

So ist am 01.01. die Rendite einer Rente

  • mit einer Restlaufzeit von einem Jahr,
  • einer noch anstehenden Zinszahlung für das Jahr am 31.12., dem Laufzeitende,
  • einem Zins von 4% und
  • einem Kurs von 100

geringer als die Rendite einer Rente

  • mit einer Restlaufzeit von einem Jahr,
  • zwei anstehenden Zinszahlungen für jeweils ein Halbjahr am 30.06. und am 31.12 ,
  • einem Zins von 4% und
  • einem Kurs von 100,

da man unterstellt, dass die am 30.06. erhaltene Zinszahlung zum Marktzins für ein halbes Jahr wiederangelegt werden wird und man somit am Jahresende im zweiten Fall in Summe aufgrund der Wiederanlage einen höheren Geldbetrag verfügbar haben wird.

Risiken

Auch die Anlage in Renten birgt Risiken. Dies sind primär das Ausfallrisiko und das Zinsänderungsrisiko sowie ggf. ein Währungsrisiko.

Ausfallrisiko

Das Ausfallrisiko ist das Risiko des Zahlungsverzugs eines Emittenten und wird durch die sogenannte Bonität eines Emittenten beschrieben.

Je schlechter die Bonität eines Emittenten desto höher ist das Ausfallrisiko der betroffenen Renten.

Emittenten mit schlechter Bonität bieten daher eine höhere Verzinsung, um trotz des größeren Ausfallrisikos für Anleger attraktiv zu bleiben.

Ratingagenturen, wie Moody's und Standard & Poor's, ermitteln und veröffentlichen Bonitätseinschätzungen, sogenannte Ratings, von Emittenten.

Zinsänderungsrisiko

Das Zinsänderungsrisiko beschreibt das Risiko, das aus der Möglichkeit einer Änderung des Marktzinses resultiert.

Eine Änderung des Marktzinses hat folgende Auswirkungen für den Inhaber von Renten:

  • Der Wert der Renten sinkt, wenn der Marktzins steigt.
  • Die Rückzahlungsbeträge (Verzinsung und Tilgung) werden zum Marktzins wiederangelegt. Steigt der Marktzins, so steigt auch der Betrag, der aus der Wiederanlage resultiert. Fällt der Marktzins, so fällt auch der Ertrag aus der Wiederanlage.

Die Kursänderung und der Zinseszinseffekt sind somit entgegengesetzt.

Währungsrisiko

Ein Währungsrisiko ist stets dann vorhanden, wenn die aus den Zinseinkünften und der Rückzahlung resultierenden Beträge nicht in der Heimatwährung des Anlegers erfolgen, denn dann ist der Ertrag und somit die Rendite der Anlage abhängig von der Veränderung des Verhältnisses von Rückzahlungswährung zur Heimatwährung.

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