Risikolebensversicherung
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Was ist eine Risikolebensversicherung?

Eine Risikolebensversicherung versichert eine Person ausschließlich gegen ein einziges Ereignis, gegen dessen Tod. Stirbt die versicherte Person während der Vertragslaufzeit, wird die im Versicherungsvertrag vereinbarte Versicherungssumme ausgezahlt und die Versicherungsdauer endet. Bei regulärem Ablauf der Versicherungsdauer erfolgt keine Aus- oder Rückzahlung aus dem Versicherungstopf. Das eingesetzte Kapital ist futsch!

Risikolebensversicherungen beziehen sich hierbei in der Regel auf einen natürlichen Tod.

Relevant für die Beitragshöhe einer Risikolebensversicherung ist nicht nur das Geschlecht, sondern auch die Frage des Rauchens, das ja bekanntlich Rauchen nicht gerade gesundheitsfördernd ist und deshalb ein erhöhtes Risiko darstellt.

Versicherungsnehmer, Versicherter, Begünstigter

Bei einer Risikolebensversicherung wie auch bei einer Kapitallebensversicherung ist der 

  • Versicherungsnehmer derjenige, der die Versicherungsprämie zahlt.
  • Versicherte die Person, auf deren Leben die Risikolebensversicherung bzw. die Kapitallebensversicherung abgeschlossen wird.
  • Begünstigte bzw. der Bezugsberechtigte die Person, die bei Eintreten des Versicherungsfalles die entsprechende Zahlung von der Versicherung erhält.

Verbundene Risikolebensversicherung

Statt dem Abschluss von zwei separaten Risikolebensversicherungen kann auch eine verbundene Risikolebensversicherung gewählt werden. Die vereinbarte Versicherungssumme wird bei einer verbundenen Risikolebensversicherung nur einmal im Falle des Todes während der Vertragslaufzeit des zuerst sterbenden Versicherten ausgezahlt.
Ein solche verbundene Risikolebensversicherung ist allerdings nur dann sinnvoll, wenn für beide Versicherte gleich hohe Todesfallleistungen relevant sind und nach dem Tod des ersten Versicherten für den Überlebenden kein weiterer Versicherungsschutz mehr erforderlich ist.

Fazit

Eine Risikolebensversicherung bietet

  • hohen Hinterbliebenen-Schutz zu niedrigen Beiträgen,
  • meist innerhalb der ersten 10 Jahren die Möglichkeit einer Umwandlung in eine Kapitallebensversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung,
  • Absicherung für laufende Finanzierungen, z.B. Immobilien- oder Kreditfinanzierung.

Eine Risikolebensversicherung dient nicht der Kapitalanlage sondern, wie der Name es sagt, ausschließlich einer Risikovorsorge für den Eintritt eines Todesfalles innerhalb der Vertragsdauer.

Passende Risikolebensversicherung

Um eine passende Risikolebensversicherung zu finden, sollte man einen Angebotsvergleich vornehmen, z.B. über einen Online-Vergleich.
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