Spielgewinne und Steuerpflicht II.2010
Einkunftsarten des EStG
Nachdem zur Zeit geltenden Steuerrecht in Deutschland unterliegen
derzeit genau sieben Einkunftsarten der Einkommenssteuer.
Diese Einkunftsraten sind
- Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft,
- Einkünfte aus Gewerbebetrieb,
- Einkünfte aus selbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit,
- Einkünfte aus Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung,
- sonstige Einkünfte im Sinne des § 22 EStG.
Glückspielgewinne
Glückspielgewinne, d.h. Spielgewinne in Form eines Geldpreises, die man bei Lotto, Toto,
anderen Lotterien, anderen Sportwetten, im Casino oder Geldautomaten
erzielt, fallen nicht unter diese Einkunftsarten und unterliegen somit
nicht der Einkommenssteuer.
Glückspielgewinne
sind somit steuerfrei!
Die Steuerfreiheit von Glückspielgewinnen gilt nicht nur, wie
oft angenommen. im ersten Jahr, sondern generell.
Legt man einen solchen Glückspielgewinn ertragbringend an, so
unterliegen jedoch die aus dieser Anlage erzielten Erträge der
Steuerpflicht.
Quizshowgewinne
Erzielt man jedoch bei einer Quizshows im Fernsehen einen Geldgewinn, so
ist dieser Urteil vom 28. November 2007 des Bundesfinanzhofes als
sonstige Einkunft nach § 22 Nr. 3 EStG aufzufassen.
Entscheidendes Kriterium hierfür ist gemäß
der Urteilsbegrüdung des Bundesfinanzhofes das gegenseitige
Leistungsverhältnis zwischen Auftritt des Kandidaten und Erhalt des
jeweiligen Preisgeldes.
Somit unterliegen
vereinnahmte Preisgelder aus einer Quizshow der Einkommenssteuer!