Tierhalterhaftpflichtversicherung
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Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung ist ein weiteres Instrument der persönlichen Risikovorsorge.

Ausgangslage

Der §823 des BGB besagt, dass wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzt, ist dem Anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.

Grundsätzlich sind in der Privathaftpflichtversicherung meist gezähmte Kleintiere mitversichert, wie:

  • Katzen,
  • Bienen,
  • Brieftauben.

In der Haftpflichtversicherung sind in der Regel nicht mitversichert:

  • Hunde,
  • Rinder sowie Tiere, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden,
  • Pferde und sonstige Reit- und Zugtiere,
  • wilde Tiere, zu denen auch häuslich gehaltene Schlangen und auch gewisse Spinnen, z.B. die Vogelspinne, gehören.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Die Tierhalterhaftpflichtversicherung bietet

  • die Möglichkeit einer freiwilligen Risikovorsorge für spezielle Tierschäden, die von der Haftpflicht nicht übernommen werden.
  • speziell Schutz, wenn der eigene Hund oder das eigene Pferd bei Dritten einen Schaden verursacht, für den man haftbar gemacht wird.

Ausnahmen

Wie bei den meisten anderen Versicherungen gilt auch für die Tierhalterhaftpflichtversicherung, dass sie keinen Schutz gewährt, wenn

  • ein Schaden absichtlich herbeigeführt wurde.
  • der Halter, d.h. der Versicherungsnehmer, selber geschädigt wurde.

Aber wer Tiere für andere hütet, sollte währenddessen über seine normale Haftpflicht gegen die Schäden versichert sein, die hierbei entstehen. Hinzu kommt, dass mit einer Tierhalterhaftpflichtversicherung i.d.R. nicht der Halter, sondern das Tier selbst versichert ist. Geht also der Nachbar des Tierhalters mit dessen Hund spazieren, so sollte der Versicherungsschutz der Tierhalterhaftpflichtversicherung erhalten bleiben.

Tierhüter

Tierhüter nennt das Gesetz Personen, die die Aufsicht über ein Tier und somit auch das grundsätzliche Haftungsrisiko im Fall von Tierschäden übernehmen.

Vor Übernahme der Rolle als Tierhüters sollte zur Vermeidung böser Überraschungen geklärt sein, ob eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht und ob und inwieweit ein Tierhüter mitversichert ist oder nicht.

Hundeversicherung

Wenn der eigne Hund zubeißt, kann es teuer für den Halter werden. Noch teurer dürfte es werden, wenn der Hund auf die Straße rennt und einen Verkehrsunfall verursacht.

Als Halter haftet man, wie oben ausgeführt, für alle Schäden, die der eigene Hund verursacht. Besonders wenn Menschen verletzt werden, gehen die Kosten für Behandlung, Verdienstausfall und Schmerzensgeld rasch in die Tausende von Euros. Im Falle einer bleibenden Gesundheitsschädigung, zahlt man als Haftender oftmals lebenslang.

Schäden, die der eigne Hund verursacht, sind nicht durch die Haftpflichtversicherung des Halters gedeckt. Als Hundebesitzer empfiehlt sich deshalb eine eigene Hundehaftpflichtversicherung oder kurz Hundeversicherung.

Pferdeversicherung

Als Pferdebesitzer zahlen Sie im Ernstfall für alle Schäden, die Ihr Tier anrichtet. Das gilt selbst dann, wenn der Schaden ohne eigenes Zutun entstanden ist.

Wenn Pferde aus der Weide ausbrechen und auf die Straße laufen, kommt es immer wieder zu schweren Verkehrsunfällen. Bei denen der Halter immer schadenersatzpflichtig ist, unabhängig davon, ob dem Halter ein Verschulden nachgewiesen wird oder nicht.

Schäden, die von Pferden verursacht werden, sind ebenso nicht von der Haftpflichtversicherung des Halters abgedeckt. Als Pferdebesitzer kann man dem Haftungsrisiko durch eine Pferdeversicherung vorbeugen.

Tipps

Pferdehalter sollten

  • darauf achten, dass die Tierhalterhaftpflichtversicherung auch einen Schaden an einem Tierhüter absichert, den der Tierhüter durch das zu beaufsichtigende Pferd erleidet.
  • bei Bedarf zusätzlich auch ein sogenanntes Fremdreiterrisiko mitversichern lassen.

Bei einer Reitbeteiligung ist zu empfehlen, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu wählen, die zusätzliche Halter erwähnt und mitversichert.

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