Schuldbuchkonto
zur entgeldfreien Verwahrung
von Bundeswertpapieren
Grundsätzlich ist die Verwahrung von Wertpapieren in einem Depot
ein entgeltpflichtiger Service.
Die Verwahrung von
Bundeswertpapieren bei der Bundesrepublik
Deutschland - Finanzagentur GmbH, kurz Finanzagentur,
auf einem Schuldbuchkonto stellt eine kostenlose Ausnahme dar.
Die Finanzagentur ist der zentrale Dienstleister für die
Kreditaufnahme und das Schuldenmanagement des Bundes. In dieser Rolle
agiert die Finanzagentur stellvertretend für das
Bundesministerium der Finanzen.
Die Finanzagentur offeriert somit/hierbei
- eine kostenlose Führung eines Schuldbuchkontos zur
Verwahrung von Bundeswertpapieren, d.h. von Bundesschatzbriefe,
Bundesobligationen und Finanzierungsschätze, Anleihen und
Schatzanweisungen der Bundesrepublik Deutschland (außer
Fremdwährungsanleihen), Fundierungsschuldverschreibungen der
Bundesrepublik Deutschland von 1990,
- spesenfreien Zins- und Kapitalzahlungen,
- Verfügungsmöglichkeiten via Internet,
Telefon, Filialbesuch oder Post,
- gebührenfreien Transaktionen inkl. kostenloser
Postbenachrichtigung,
- ein Schuldbuchgeheimnis im Rahmen dessen die Finanzagentur
über das Schuldbuchkonto nur Informationen an dem
eingetragenen Gläubiger, an seinem Vertreter und ggf. an dem
Rechtsnachfolger sowie an staatliche Stellen, die aufgrund eines
Gesetzes auskunftsberechtigt sind, weitergibt,
- Auftragserteilung und Kontoabfrage über Internet
und Telefon,
- automatische Überweisung fälliger
Beträge auf ein Referenzkonto sofern keine Wiederanlage
beauftragt wurde.
Im Rahmen der Auftragserteilung kann bei der Finanzagentur,
- der Erwerb von Bundeswertpapieren per Überweisung
oder Lastschrift, auch in Form eines Dauerauftrages,
- der Verkauf bzw. die Rückgabe von
Bundeswertpapieren,
- die Wiederanlage freier Kapitalbeträge,
- die Übertragung von Bundeswertpapieren auf ein
anderes Schuldbuchkonto oder auf einem Depot bei einem Kreditinstitut,
- die Änderung persönlicher Daten, wie
Referenzkonto, Freibetrag, Daten zur Abgeltungssteuer, Vollmachten
etc.,
veranlasst werden.
Ebenso kann ein börslicher Verkauf börsennotierte
Wertpapieren, d.h. von Bundesobligationen, Bundesanleihen und
Schatzanweisungen, vor Endfälligkeit beauftragt
werden. Dieser wird dann über die Deutsche Bundesbank
abgewickelt. Bei einem solchen Verkauf stellt die Deutsche Bundesbank
derzeit eine Provision von 0,4% des Kurswertes in Rechnung.
|