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Riester-RenteDie Riester-Rente ist eine vom deutschen Staat durch Zulagen und Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten geförderte, privat finanzierte Rente. Der Anleger baut durch entsprechende Beitragszahlungen langfristig ein Vorsorgekapital auf. Dabei erhält er vom Staat Zulagen sowie ggf. eine über die Zulagen hinausgehende Steuerermäßigung im Rahmen eines Sonderausgabenabzuges. Ziel der Riester-RenteDie Riester-Rente soll dem Anleger eine stabile Alterszusatzrente sichern. Da die Zahl der Rentner steigend und die Zahl der Erwerbstätigen leider weiter abnehmend ist, ist zu befürchten, dass die gesetzliche Rente künftig nicht mehr ausreichend sein wird. Eine Möglichkeit, die zu erwartende Verringerung des Leistungsniveaus der gesetzlichen Rentenversicherung kompensieren zu können, ist die Riester-Rente, die zum Anreiz mit staatlichen Subventionen ausgestattet ist. Zielgruppe der staatlichen Förderung der Riester-Rente sind diejenigen, die wirtschaftlich von den Änderungen der Rentenreform und des Versorgungsänderungsgesetzes betroffen sind, Hierzu zählen Beamte sowie Arbeitnehmer und Selbstständige, die steuerpflichtig und in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind. Auch die Ehepartner von Förderberechtigten der Riester-Rente haben grundsätzlich die Möglichkeit, an der Riester-Rente zu partizipieren. Anlageformen der Riester-RenteWer eine Riester-Rente abschließen möchte, kann zwischen mehreren zertifizierten Anlageformen wählen. Man kann eine Riester-Rente abschließen auf Basis
Eine solche zertifizierte Altersvorsorge muss u.a. folgende Voraussetzungen erfüllen:
Verfügbarkeit der Riester-RenteDas angesparte Kapital der Riester-Rente ist somit nur begrenzt verfügbar. Bei Auszahlungsbeginn sind maximal 30% entnehmbar. Wer mehr entnehmen möchte, muss Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen. TodesfallStirbt ein Anleger der Riester-Rente vor dem 85. Lebensjahr, können Erben bei einem Bank- und Fondssparplan in den Vertrag einsteigen. Bei einer klassischen Rentenversicherung kann, sofern keine abweichenden Vertragsklauseln, wie eine Rentengarantiezeit, explizit vereinbart wurden, nichts vererbt werden. Bei einem geförderten Bausparplan und Hypothekendarlehen können Erben in den laufenden Vertrag eintreten. In gewissen Fällen sind jedoch hierbei Zulagen und Steuervorteile an den Staat zurückzahlen. Versteuerung der Riester-RenteKommt die aus der Riester-Rente resultierende Zusatzrente zur Auszahlung, so ist die Riester-Rente zum Zeitpunkt der Auszahlung in voller Höhe zu versteuern. Angebot Riester-RenteWie bei allen Geldentscheidungen gilt auch für die Riesterrente der Grundsatz, dass man vor einer Entscheidung stes einen Vergleich von Angeboten vornehmen sollte. Dies könnte natürlich online über ein Versicherungsportal erfolgen. So liefert z.B. dieser Link Riester-Rente Angebote für eine, auf die eigenen Bedürfnisse zugeschnittene Riester-Rente. |
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