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Rürup-Rente |
Riester-Rente |
Zielgruppe |
- Selbstständige
- gutverdienende Arbeitnehmer
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- pflichtversicherte Arbeitnehmer
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Kreis
der Geförderten |
- alle Steuerpflichtigen
- alle Selbstständigen
- alle Pflichtversicherte in berufsständigen
Versorgungseinrichtungen
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- alle mit Ausnahme der nicht pflichtversicherten
Selbständigen der gesetzlichen Rentenversicherung
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Art
der Förderung |
- über Steuervorteile im Rahmen von
Altersvorsorgeaufwendungen
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- über Zulagen (Grund- und Kinderzulage)
- ggf. über Sonderausgabenabzug
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Versteuerung
der Rente |
- anteilig steuerpflichtig, abhängig vom
Rentenbeginn
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Hinterbliebenenversorgung |
- nur für Ehepartner und Kinder über
Zusatzvereinbarung, die die Altersrente i.d.R. mindert
- ohne Zusatzvereinbarung verfallen die
Beiträge, wenn der Versicherte vor dem 60. Geburtstag verstirbt
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- Übertrag des angesparten Kapitals und der
Zulagen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners
- Auszahlung des Restkapitals als Hinterbliebenen-Rente
- Kinderversorgung nur über
Zusatzvereinbarung, die die Altersrente mindert
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Kapitalauszahlung |
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- ggf. können in der Ansparphase max. 50.000
Euro für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie entnommen
werden
- zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu
30 % des Kapitals entnommen werden
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nähere
Informationen |
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