Vergleich: Rürup-Rente - Riester-Rente
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Vergleich: Rürup-Rente - Riester-Rente


Die Rürup-Rente und die Riester-Rente sind die beiden einzigen Möglichkeiten der steuerlich geförderten Altersvorsorge. Wie unterscheiden sich diese Alternativen? Die nachfolgende Übersicht soll hierzu die wichtigsten Unterschiede zwischen Rürup-Rente und Riester-Rente aufzeigen.

Rürup-Rente Riester-Rente
Zielgruppe
  • Selbstständige
  • gutverdienende Arbeitnehmer
  • pflichtversicherte Arbeitnehmer
Kreis der Geförderten
  • alle Steuerpflichtigen
  • alle Selbstständigen
  • alle Pflichtversicherte in berufsständigen Versorgungseinrichtungen
  • alle mit Ausnahme der nicht pflichtversicherten Selbständigen der gesetzlichen Rentenversicherung
Art der Förderung
  • über Steuervorteile im Rahmen von Altersvorsorgeaufwendungen
  • über Zulagen (Grund- und Kinderzulage)
  • ggf. über Sonderausgabenabzug
Versteuerung der Rente
  • anteilig steuerpflichtig, abhängig vom Rentenbeginn
  •  voll steuerpflichtig
Hinterbliebenenversorgung
  • nur für Ehepartner und Kinder über Zusatzvereinbarung, die die Altersrente i.d.R. mindert
  • ohne Zusatzvereinbarung verfallen die Beiträge, wenn der Versicherte vor dem 60. Geburtstag verstirbt
  • Übertrag des angesparten Kapitals und der Zulagen auf einen Riester-Vertrag des Ehepartners
  • Auszahlung des Restkapitals als Hinterbliebenen-Rente
  • Kinderversorgung nur über Zusatzvereinbarung, die die Altersrente mindert
Kapitalauszahlung
  • keine
  • ggf. können in der Ansparphase max. 50.000 Euro für den Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie entnommen werden
  • zu Beginn der Auszahlungsphase können bis zu 30 % des Kapitals entnommen werden
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