Unfallversicherung
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Unfallversicherung

Schrecksekunde

Wer kennt dies nicht? Schrecksekunde - beinahe wäre es passiert. Es hätte nicht viel gefehlt und man hätte einen Unfall gehabt. Welche Auswirkungen hätte dieser Unfall haben können? Was hätte dies für die eigene Lebenssituation bedeutet?

Spinnt man diese Überlegungen weiter, kommt man über die Fragestellung, ob und wie man für den Fall eines Unfalls eine geeignete Risikovorsorge treffen kann, recht schnell zum Thema der Unfallversicherung.

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Was ist nun eine Unfallversicherung?

Eine Unfallversicherung dient dem finanziellen Ausgleich der Folgen eines Unfalles, wie z.B. von Einkommenseinbußen oder von Verlust an Lebensqualität.

Was ist eigentlich ein Unfall?

Was ist eigentlich ein Unfall im Sinne einer Unfallversicherung?

Gemäß den Allgemeinen Unfallversicherungs-Bedingungen (AUB) liegt ein Unfall vor, wenn der Versicherte durch ein plötzlich von außen auf seinen Körper wirkendes (Unfall-)Ereignis unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet.

In der Praxis muss somit das (Unfall)-Ereignis plötzlich und zeitlich begrenzt eintreten.

Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, wie Aufregung oder Schock, zählen ebenso wie Selbstbeeinträchtigung, z.B. in Form von Selbstverstümmelung, damit nicht als Unfall.

Hierbei wird nicht differiert. ob das dem Unfall zu Grunde liegende Verhalten grob fahrlässig war oder nicht.

Ausgestaltung einer Unfallversicherung

Eine Unfallversicherung kann individuell nach den eigenen, persönlichen Bedürfnissen ausgestaltet werden.

Ob als Unfallrente oder als einmalige Kapitalleistung, eine Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens, gleichgültig wo und wann sich diese zu Hause ereignen.

Kernstück einer Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung meist in Form einer Kapitalsumme oder Rente in Abhängigkeit vom Grad der Invalidität.

Der Grad der Invalidität wird meist nach festen Prozentsätzen berechnet, der so genannten Gliedertaxe.

So gilt z.B. bei Verlust oder vollständiger Funktionsunfähigkeit

  • eines Daumens ein Invaliditätsgrad von 20%,
  • eines Zeigefingers ein Invaliditätsgrad von 10%,
  • eines anderen Fingers ein Invaliditätsgrad von 5%.

Ausgenommene Unfallrisiken

Einige wenige Unfallrisiken sind nicht über eine Unfallversicherung abgesichert, jedoch aber über ein spezielles Zusatzprodukt absicherbar.

Ausgeschlossen von den Standardleistungen einer Unfallversicherung sind zumeist

  • Unfälle von Führern oder Besatzungsmitgliedern von Luftfahrzeugen,
  • Unfälle als Fahrer, Beifahrer oder Insasse bei Auto-, Motorrad- oder Motorbootrennen inkl. der dazugehörigen Übungsfahrten,
  • Unfälle durch Bewusstseinsstörungen,
  • Unfälle bei einer vorsätzlich ausgeführten oder versuchten Straftat des Versicherten,
  • Unfälle durch Kriegs- und Bürgerkriegsereignisse,
  • Folgen von Zeckenbissen,
  • Unfälle durch Kernenergie
wie auch Rehabilitationsleistungen
  • kosmetische Operationen,
  • Leistungen bei Infektionskrankheiten
  • Vergiftungen bei Kindern.

Unfallversicherung und andere Versicherungen

Wie spielt eine Unfallversicherung mit anderen Versicherungen zusammen?

Leistungen einer Unfallversicherung, wie Invaliditäts-, Todesfall-, Übergangsleistung und Tagegeld, werden zusätzlich zu den Leistungen anderer Versicherungen, wie etwa Haftpflicht-, Lebens-, Kranken- oder Sozialversicherung, erbracht und mit diesen auch nicht verrechnet.

Was ist bei einem Unfall zu beachten?

Um eine möglichst schnelle Regulierung zu erzielen, sollte der Versicherte

  • den Versicherer so schnell wie möglich vom Unfall unter Angabe des Unfallherganges, der erlittenen Verletzungen und behandelnden Ärzte unterrichten, insbesondere einen tödlichen Unfall innerhalb von 48 Stunden dem Versicherer anzeigen,
  • die vollständig ausgefüllte Unfallanzeige nach Erhalt umgehend zurücksenden,
  • sich von den vom Versicherer genannten Ärzten untersuchen lassen,
  • die Fristen der ärztlichen Feststellung der Invalidität beachten, d.h. er muss sicherstellen, dass spätestens nach 15 Monaten die schriftliche Invaliditätsfeststellung vorliegt und die Invalidität beim Versicherer geltend gemacht wird.

Der Versicherer hat bei Vorliegen der notwendigen Unterlagen und Auskünfte innerhalb eines Monats, bei Invalidität innerhalb von drei Monaten, über seine Leistungen entscheiden und dann ggf. innerhalb von 14 Tagen seinen finanziellen Leistungen nachzukommen.

Übergangsleistungen

Der Genesungsprozess verläuft nicht bei jedem Verletzten gleich.

Deshalb kann der Arzt den Invaliditätsgrad oft erst einige Zeit nach dem Unfall, nach Abschluss des Heilverfahrens, feststellen.

Für diese Zeitspanne kann der Betroffene eine Übergangsleistung erhalten.

Die Übergangsleistung wird gewährt, wenn die körperliche oder geistige Leistungsfähigkeit des Verletzten für mehr als sechs Monate seit dem Unfall zu mindestens 50 Prozent beeinträchtigt ist, auch wenn eine spätere, vollständige Genesung möglich ist.

Somit kann man mit der Übergangsleistung Maßnahmen zur Rehabilitation finanzieren.

Auszahlungen von Übergangsleistungen erfolgen individuell je Versicherung.

Risikoentscheidung für eine Unfallversicherung

Entscheidet man sich für eine Risikovorsorge mittels einer Unfallversicherung, sollte man sich die versicherten Standardleistungen, zusätzlich gewollte Bausteine wie auch den Prozess der Leistungserbringung durch den Versicherer gründlich unter der Lupe genommen und natürlich Angebote hierzu in aller Ruhe verglichen haben.

Denn eine Unfallversicherung wechselt man in der Regel nicht so schnell wie ein Hemd.

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