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Travelers ChequesTravelers Cheques als ZahlungsmittelTravelers Cheques, die auch oft als Travellerschecks oder Reiseschecks bezeichnet werden, sind ein Zahlungsmittel, das grundsätzlich weltweit akzeptiert wird. Travelers Cheques zeichnen sich dadurch aus, dass sie versichert sind. Bei Verlust oder Diebstahl werden Travelers Cheques meist innerhalb von 24 Stunden ersetzt. Travelers Cheques sind zudem unbegrenzt gültig, d.h. sie müssen nicht am Ende einer Reise zurückgegeben werden. Bunkert man jedoch Travelers Cheques, so tätig man nichts anderes als eine zinslose Geldanlage in der jeweiligen Währung. Travelers Cheques können bei Auslandsreisen als Ergänzung zu Plastikgeld und Bargeld dienen und zur Bezahlung oder Bargeldbeschaffung verwendet werden. Stückelungen bei Travelers ChequesTravelers Cheques sind in den meisten Währungen der wichtigsten Urlaubs- und Geschäftsreiseländer in unterschiedlichen Stückelungen verfügbar. Dies umfasst zumeist Stückelungen in
Travelers Cheques und GebührenDer Erwerb von Travelers Cheques ist kostenpflichtig. Oft wird ca. 1% ihres Nennwertes an Gebühren erhoben. Zusätzlich wird bei der Einlösung von Travelers Cheques zumeist eine Wechselprovision berechnet, die im jeweiligen Wechselkurs meist schon enthalten ist. Daher ist die Währung, auf die Travelers Cheques ausgestellt sind, und somit die Thematik der Wechselkursschwankungen und der Wechselkursgebühren sowohl unter dem Aspekt der Einlösung im Zielland wie auch ggf. (später) im Heimatland von Bedeutung. Umgang mit Travelers ChequesTravelers Cheques sollte man sofort nach Erhalt in der oberen linken Ecke auf der dafür vorgesehenen Zeile unterschreiben. Den Eintrag des Datums und die zweite Unterschrift sollte grundsätzlich erst beim Einlösen in Gegenwart der
akzeptierenden Person/Stelle erfolgen. Bei Erhalt der Travelers Cheques sollte man die Seriennummern umgehend notieren, damit die Travelers Cheques im Falle
eines Verlusts oder Diebstahls ersetzt werden können. Akzeptanz von Travelers ChequesBeteiligte sind bei Travelers Cheques
Die Ausgabe von Travelers Cheques ist gemäß §1 KWG in Deutschland ein Bankgeschäft.
Travelers Cheques sind somit kein gesetzliches Zahlungsmittel.
Es besteht somit keine gesetzliche Annahmeverpflichtung für Travelers Cheques, d.h.
die Akzeptanz von Travelers Cheques basiert grundsätzlich auf Freiwilligkeit oder Vertragsbindung. |
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